Gibt es Änderungen an den Dienstformalitäten?

Ja, am 19.04 ist im Rahmen der COVID-19-Krankheitspandemie eine vorübergehende Regelung für die in den Verfahrens- und Verfahrensgesetzen und den Postzustelldiensten vorgesehenen Formalitäten des Dienstes und der Postdienste in Kraft getreten.

Die Erhebung der Unterschrift über die Zustellung von Einschreiben und Paketen wird ausgesetzt, bis die außergewöhnliche Situation der Prävention, Eindämmung, Minderung und Behandlung epidemiologischer Infektionen durch sarS-CoV-2 und COVID-19-Krankheit aufhört.

Im Falle der Weigerung, die oben genannten Daten vorzulegen und zur Verfügung zu stellen, nimmt der Händler des Postdienstes den Vorfall in dem Schreiben oder der Empfangsbestätigung zur Kenntnis und gibt ihn an die sendende Stelle zurück.

Die Sammlung der Unterschrift wird durch die mündliche Identifizierung und Abholung der Bürgerkartennummer oder anderer geeigneter Identifizierungsmittel nach Vorlage und Anbringung des Datums, an dem die Erhebung vorgenommen wurde, ersetzt.

In solchen Fällen und unabhängig von dem Verfahren oder Verfahren ist der Akt der Bescheinigung des Ereignisses je nach Fall als Dienstleistung gültig.

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