Zwischen dem 28. Februar 2020 und bis zu 90 Arbeitstagen nach dem Ende des Ausnahmezustands wurden im kulturellen und künstlerischen Bereich außergewöhnliche und befristete Maßnahmen, insbesondere für nicht durchgeführte Shows, festgelegt.
Die Maßnahme zielt darauf ab, einen besonderen Schutz für die an der Durchführung dieser Shows beteiligten Kulturakteure zu gewährleisten und die Rechte der Verbraucher zu gewährleisten.