Erklärung der Finanz- und Steuerinformationen nach Ländern
Die letzte Muttergesellschaft oder die Ersatzmuttergesellschaft einer Gruppe multinationaler Unternehmen, deren konsolidiertes Gesamtergebnis, wie sich in ihrem Konzernabschluss widerspiegelt, in der unmittelbar vorhergehenden Periode 750 Mio. EUR oder mehr beträgt, legt eine Aufstellung der Finanz- und Steuerinformationen je Land oder Steuerhoheit für die konstituierenden Einheiten dieser Gruppe vor.
Sie ist ferner verpflichtet, für jeden Steuerzeitraum eine Erklärung nach Land oder Steuerhoheit an die im portugiesischen Hoheitsgebiet ansässigen Unternehmen mit Wohnsitz in Portugal, mit Ausnahme der endgültigen Muttergesellschaft einer Gruppe multinationaler Unternehmen, zu übermitteln, wenn eine von mehreren Bedingungen besteht (z. B. ob sie direkt oder indirekt im Besitz gebietsfremder Unternehmen sind oder kontrolliert werden, die nicht verpflichtet sind, dieselbe Erklärung abzugeben).
Jede Einrichtung, gebietsansässig oder mit einer Betriebsstätte im portugiesischen Hoheitsgebiet, die Teil einer Gruppe ist, in der eine der Unternehmen der Vorlage einer Erklärung über Finanz- und Steuerinformationen nach Ländern oder Steuerhoheitsgebiet enden muss, teilt dies elektronisch mit, unabhängig davon, ob es sich um die meldende Stelle handelt, oder, falls dies nicht der Fall ist, die Meldestelle der Gruppe und das Land oder die Gerichtsbarkeit, in dem sie steuerlich ansässig ist. Sie müssen dies bis zum letzten Tag des 5. Monats nach dem Ende des Steuerzeitraums in der Regel bis zum 31. Mai tun.
In diesem Bereich ist die Mustererklärung 54 und die Mustererklärung 55 bei der Steuer- und Zollbehörde (TA) einzureichen.
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