Ja, das können Sie.
Es ist Anstand des Arbeitnehmers, die Anordnungen und Weisungen des Arbeitgebers über die Ausführung oder Disziplin der Arbeitsschutz sowie Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, die nicht im Widerspruch zu den Rechte oder Garantien.
In diesem Zusammenhang kann die Entität Vorbeugende und Korrekturmaßnahmen zu definieren, um Risiken im Zusammenhang mit riskantem Verhalten, wie Teilnahme an Veranstaltungen, die das Unternehmen vertreten, unter anderem.